Feinstaubplaketten 2018-05-17T20:48:48+00:00

Feinstaubplaketten für Umweltzonen

Entlastete Verkehrsknotenpunkte, reduzierte Feinstaubbelastung, weniger Gesundheitsrisiken – das versprechen sich Gesetzgeber und Gemeinden von sogenannten Umweltzonen. In diese Zonen dürfen lediglich Fahrzeuge mit einer entsprechenden Feinstaubplakette verkehren. 2007 wurde die „Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge“ erlassen. Das heißt, bei einer erhöhten Feinstaubbelastung dürfen Städte und Gemeinden lokale Fahrverbote verhängen. Nur Autos mit einer farbigen Plakette (2 = rot; 3 = gelb; 4 = grün) dürfen in die Umweltzone fahren. Fahrzeuge ohne Partikelfilter müssen draußen bleiben. In manchen Gebieten sind sogar rote Plaketten verboten.

Fehlt die Kennzeichnung und Sie fahren trotzdem in eine Umweltzone, dann drohen Bußgeld und ein Punkt in Flensburg – unabhängig davon, ob Ihr Wagen schadstoffreich ist oder nicht.

Eine solche Plakette erhalten Sie in unserer AU-Werkstatt. Ebenso beraten wir Sie gerne über eine Partikelfilter-Nachrüstung.

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